Rückmeldung
"Vertragsverlängerung" - es gibt zwar kein neues Handy, aber einen aktuellen Studierendenausweis.
Die Rückmeldung ist jedes Semester notwendig, um weiterhin als Studierender eingeschrieben zu bleiben. Sie erfolgt duch das Einzahlen des Sozialbeitrags auf das Konto der Landeshochschulkasse.
Der Zeitraum wird auf der unten genannten Website und durch Aushang bekannt gegeben.
Sollten "Datenänderungen" (z.B. Schwerpunktwahlen, Änderung der Adresse, Änderung des Namens durch Heirat o.ä.) vorkommen gibt es entsprechende Formulare in der Download Area, siehe unten. Nach Erfolgreicher Rückmeldung werden die Unterlagen für das folgende Semester (großer blauer Austrennbogen mit Bescheinigungen und aktuellem Studierendenausweis) durch das Studierendensekreatariat zugesand.
Beispiel:
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Aus den Hinweisen des Studierendesekretariates
Die Rückmeldung für das folgende Semester ist die Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums. Den Zeitraum für die Rückmeldung entnehmen Sie bitte der Terminübersicht. Die für die Rückmeldung erforderlichen Unterlagen werden Ihnen vom Studierendensekretariat zu jedem Rückmeldetermin zugesandt. Die Pflicht zur Zahlung der studentischen Beiträge kann nur durch Überweisung unter Angabe der Matrikelnummer erfüllt werden. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass die Beiträge nochmals gezahlt werden müssen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Überweisungsformulars unbedingt die "Hinweise zum Ausfüllen des Überweisungsvordrucks".
Was ist zu tun, wenn Sie sich ohne Datenänderung (d.h. ohne Studienfach-, Fachrichtungs-, Studiengangwechsel, Einschreibung für ein zusätzliches Fach oder einen zusätzlichen Studiengang oder einen anderen Studiengang nach abgelegter Prüfung) zurückmelden möchten? In diesen Fällen ist es nicht mehr erforderlich - wie bisher- die Rückmeldung beim Studierendensekretariat unter Vorlage des Überweisungsträgers zu beantragen. Um sich zurückzumelden müssen Sie lediglich die studentischen Beiträge (Gebühren und Beiträge für das Studentenwerk und die Studierendenschaft) sowie ggf. die Studiengebühren auf das Konto der Universität Koblenz-Landau überweisen. Bitte verwenden Sie für die Rückmeldung den Ihnen zugesandten Überweisungsträger.
Was ist zu tun, wenn Sie sich mit Datenänderung zurückmelden möchten, d.h. dass Sie im Rahmen der Rückmeldung - einen Studienfach-, einen Fachrichtungs- oder einen Studiengangwechsel beantragen, - für ein zusätzliches Fach oder einen zusätzlichen Studiengang die Einschreibung beantragen oder, - die Einschreibung in einen anderen Studiengang - nach bestandener Prüfung - beantragen? Bitte füllen Sie - wie bisher - den "Antrag auf Änderung / Ergänzung der Einschreibung im Rahmen der Rückmeldung" und ggf. die Anlage Hilfsantrag aus und geben sie diesen im Studierendensekretariat ab. Überweisen Sie die studentischen Beiträge (Gebühren und Beiträge für das Studentenwerk und die Studierendenschaft) sowie ggf. die Studiengebühren auf das Konto der Universität Koblenz-Landau. Mit dem Antrag musste bisher ein Nachweis über die Überweisung vorgelegt werden. Dies ist nicht mehr erforderlich. Bitte verwenden Sie für die Rückmeldung den Ihnen zugesandten Überweisungsträger.
Die Rückmeldung erfolgt, wenn die studentischen Beiträge sowie ggf. die Studiengebühren auf dem Konto der Universität Koblenz-Landau eingegangen sind und der ggf. vorgelegte "Antrag auf Änderung / Ergänzung der Einschreibung im Rahmen der Rückmeldung" bearbeitet wurde. Nach Vollzug der Rückmeldung werden Ihnen der Studierendenausweis und weitere Bescheinigungen übersandt. Sollten Sie nicht den Ihnen übersandten Überweisungsträger verwenden, dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Überweisungsvordrucks:
Bitte füllen Sie den Überweisungsträger deutlich lesbar mit folgenden Angaben aus. "Kunden-Referenznummer-Verwendungszweck": Bitte geben Sie an erster Stelle Ihre Matrikelnummer an, dann "20092" sowie "Campus Koblenz". Sollte die Matrikelnummer nicht maschinell lesbar sein, müssen Sie damit rechnen, dass die studentischen Beiträge nochmals gezahlt werden müssen. "Begünstigter": Landeshochschulkasse Mainz. "Konto-Nr. des Begünstigten": Koblenz 307291678. "BLZ": 54510067. "Kreditinstitut": Postbank Ludwigshafen. Überweisungsbetrag: Die Höhe der studentischen Beiträge beträgt
111,40 EUR (Stand 1.1.2013 für Sommersemester 2013)
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Gebührenpflicht, die Studiengebühren (s. Gebührenbescheid) zusammen mit den studentischen Beiträgen überweisen müssen. Eine Rückmeldung kann nur dann erfolgen, wenn der tatsächlich zu zahlende Betrag überwiesen wurde.
Achtung!
Bei verspäteter Rückmeldung ist eine Säumnisgebühr von € 15,-- zu zahlen!!
Anmerkung
Die Bearbeitung und Rücksendung der Unterlagen dauert jedoch immer noch relativ lange, zur Zeit sind zwei Monate nach Rückmeldefrist immer noch Studierende ohne Unterlagen.
Sollte es also zu Problemen mit der Krankenkasse oder der Kindergeldkasse geben wendet Euch bitte an den AStA(inbes. Sozialreferat) oder/und beschwert Euch im Präsidialamt.
Rücktritt von der Rückmeldung
Wenn man sich vor Semesterbeginn exmatrikuliert erhält man den Sozialbeitrag auf Antrag zurück.
Änderungen
Zum Beispiel Fachwechsel zu einem zulassungsfreien Fach oder Namensänderungen teilt man dem Studierendensekretariat mittels des Änderungsantrages mit.
Link
http://www.uni-koblenz-landau.de/studium/stud-org/rueckmeldung
Formulare: http://www.uni-koblenz-landau.de/service/formular-download